Leitsatz: 1. Ein Vorbescheidsantrag zur Errichtung von Windenergieanlagen kann sich durch das Inkrafttreten eines Regionalplanes erledigen.
2. Zur Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage wegen eines beabsichtigten Amtshaftungsprozesses („Kollegialgerichtsregel“).
3. Ein Vorbescheidsantrag für Windenergieanlagen ist nicht bescheidungsfähig, wenn er die immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit ausklammert |
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