Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
1 B 882/06
09.05.2007
Leitsatz: 1. Die Feststellung des Nichtbestehens einer Biotopeigenschaft kann mit einer allgemeinen Feststellungsklage verfolgt werden.

2. Das Feststellungsinteresse für eine solche Klage erfordert nicht, dass ein Grundstückseigentümer substanziiert und nachvollziehbar Umstände vorträgt, aus denen sich ergibt, dass die Biotopeigenschaft in absehbarer Zeit konkrete Bedeutung für ihn haben kann.
Rechtsvorschriften: VwGO § 43;
SächsNatschG § 26
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)