Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil 1 B 106/07
05.06.2007
Leitsatz: Für die Frage einer „zu befürchtenden“ Verfestigung eines Siedlungssplitters i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB kommt es allein auf die bodenrechtliche Relevanz des Vorhabens an. Bauästhetische Gesichtspunkte und insbesondere auch das genutzte Material sind ohne Belang.