Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 17/18
03.05.2018
Leitsatz
Schlagwörter: Gewerbeuntersagung,
Unzulässigkeit,
Steuerrückstände,
Leistungsunfähigkeit,
Sanierungskonzept,
Verschulden,
Existenzgrundlage
Rechtsvorschriften: § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO
Verweise / Links: Volltext (bitte hier klicken)