Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
1 A 150/18
04.07.2018
Leitsatz
Schlagwörter: Vorbescheid;
Wohngebäude;
Innenbereich;
Bebauungszusammenhang;
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll
Rechtsvorschriften: BauGB § 34 Abs. 1
SächsBO § 75
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