Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil 5 B 955/04
28.03.2007
Leitsatz: 1. Das Ableiten von aufsteigendem Flutungswasser aus einer ehemaligen Uranbergbaugrube zur Dekontamination unterfällt grundsätzlich der Wasserentnahmeabgabenpflicht.
2. § 23 Abs. 4 Nr. 8 SächsWG entfaltet keine Rückwirkung.