Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 2 B 390/18
07.11.2018
Leitsatz
Schlagwörter:
Einstellung eines Beamtenbewerbers in den polizeilichen Vorbereitungsdienst
Pflicht zur Verfassungstreue
Teilnahme an einer rechtsextremistischen Demonstration