Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
1 D 38/08
21.04.2008
Leitsatz: Die Unrichtigkeit der einer Entscheidung zugrunde liegenden Rechtsauffassung kann nicht mit einer Anhörungsrüge geltend gemacht werden.
Rechtsvorschriften:
VwGO § 152a
Verweise / Links:
Volltext (hier klicken)