Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
1 D 38/08
21.04.2008
Leitsatz: Die Unrichtigkeit der einer Entscheidung zugrunde liegenden Rechtsauffassung kann nicht mit einer Anhörungsrüge geltend gemacht werden.
Rechtsvorschriften: VwGO § 152a
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