Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
5 A 1240/18.A
17.12.2018
Leitsatz
Schlagwörter: Zur fehlenden grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob Müttern bei einer Rückkehr nach Syrien flüchtlingsrelevante Verfolgung droht, wenn sich ihre Kinder der Wehrpflicht in Syrien durch Flucht ins Ausland entzogen haben.
Rechtsvorschriften: GG Art. 16a
AsylG § 3b Abs. 1 Nr. 4
AsylG § 3b Abs. 2
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
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