Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 369/18
15.01.2019
Leitsatz
Schlagwörter: Umnutzungsbemühungen,
Bestimmtheitsgebot,
Weiterbetrieb einer Spielhalle,
Abstand zu allgemeinbildender Schule,
glückspielrechtliche Erlaubnis,
unbillige Härte,
atypischer Fall
Rechtsvorschriften: SächsGlüStVAG § 18a Abs. 4 S. 1,
GlüStV § 29 Abs. 4
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