Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
5 A 1066/17.A
06.02.2019
Leitsatz
1. Allein die Herkunft zurückkehrender syrischer Asylbewerber aus (vormals) oppositionellen Gebieten begründet derzeit keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung.

2. Zurückkehrenden syrischen Asylbewerbern droht derzeit auch nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine flüchtlingsrechtlich relevante Reflexverfolgung, wenn sie nahe Angehörige eines in Europa lebenden syrischen Wehrdienstentziehers sind.
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)