Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
5 BS 239/07
15.04.2008
Leitsatz:Nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist Vorgebrachtes ist nicht zu berücksichtigen, wenn es zu einem neuen Streitgegenstand führt. Dies gilt auch für den Vortrag des Beschwerdegegners.
Rechtsvorschriften: VwGO § 146 Abs 4 S 3, § 146 Abs 4 S 6, § 80 Abs 7
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