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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss 5 BS 239/07
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15.04.2008 |
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Leitsatz:Nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist Vorgebrachtes ist nicht zu berücksichtigen, wenn es zu einem neuen Streitgegenstand führt. Dies gilt auch für den Vortrag des Beschwerdegegners. |
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