Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
5 A 593/19.A
05.08.2019
Leitsatz
Der in Deutschland gestellte Asylantrag eines minderjährigen Kindes, das geboren wurde, nachdem seinen Eltern durch einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union internationaler Schutz im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 AsylG gewährt wurde, ist unzulässig.

Rechtsvorschriften: AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 1a
AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2
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