Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 230/19
19.09.2019
Leitsatz
Schlagwörter: Auswahlkriterium
Aufnahme in die Kooperationsklasse einer Oberschule, in der Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet werden
Rechtsvorschriften: VwGO § 123
SächsSchulG § 4c
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)