Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Vorlage-Beschluss
2 S 183/94 VorlB
21.06.1995
Leitsatz: Vorlage eines vorkonstitutionellen Gesetzes an Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Anspruch auf Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft

1. Ein vorkonstitutionelles Gesetz ist nach Art. 120 Abs. 2 SächsVerf dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen zur Entscheidung darüber, ob es in Kraft bleibt, soweit es der Sächsischen Verfassung nicht widerspricht.

2. § 15 Abs. 2 SächsFrTrSchulG verstößt nach Ansicht des Senats insofern gegen Art. 102 Abs. 1 SächsVerf außer Kraft, als der vorgesehene Zuschuss nur utner Anrechnung eines sozial zumutbaren Schulgeldes gewährt wird.
Rechtsvorschriften: SächsVerf Art. 81 Abs. 3, Art. 120 Abs. 1 und 2, § 102 Abs. 3 und 4;
SächsFrTrSchulG § 15 Abs. 2
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