|
Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil 5 D 665/99
|
03.04.2001 |
|
Leitsatz:
1. Wirksame Verbandsgründung durch in Beitrittsbeschlüsse umzudeutende Zustimmungserklärungen der Mitgliedsgemeinden zur Übertragung der Beitrags- und Gebührenhoheit auf den Zweckverband.
2. Zur Erheblichkeit des Mangels fehlerhaft in das Betriebskapital eingestellter Altanlagen.
3. Die Festsetzung eines einheitlichen Beitragssatzes ist wegen Verstoßes gegen das Vorteilsprinzip nichtig, wenn nur in Teilen des Verbandsgebietes die Anschlussmöglichkeit an die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung und im Übrigen nur an die Schmutzwasserentsorgung verschafft werden soll |
|
|
Rechtsvorschriften:
|
SächsKomZG § 78;
VwVfG § 62 S 2;
SächsKAG § 9 Abs 2 S 1, § 17 Abs 1, § 18 Abs 1, § 14 Abs 1 |
|
Verweise / Links:
|
Volltext (hier klicken)
|
|