Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
5 D 291/99
27.03.2001
Leitsatz:
1. Eine Abwassergebührensatzung ist nichtig, wenn dem Satzungsgeber bei seiner Beschlussfassung keine Gebührenkalkulation vorlag.

2. Fehlende Kalkulationsgrundlagen - hier: Umfang der Veranlagungsfläche für Niederschlagswassergebühr - durften im Jahre 1998 nicht mehr geschätzt werden.
Rechtsvorschriften: SächsKAG § 9, § 37 Abs 1 Nr 1
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