Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
5 A 580/17
16.04.2020
Leitsatz
Schlagwörter: Ausbaubeitrag, Verbesserung und Erneuerung einer Verkehrsanlage, bestimmungsgemäße Funktion, Vorteilsbegriff, Umwandlung einer Gemeindestraße in eine Fußgängerzone
Rechtsvorschriften: SächsKAG § 26 Abs. 1 Satz 1
SächsKAG § 26 Abs. 2
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)