Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
5 B 36/20
29.04.2020
Leitsatz
Schlagwörter:
Prüfung, Wiederholungsmöglichkeit, Rücktritt
unerkannte Prüfungsunfähigkeit, Erfolgskontrolle
Rechtsvorschriften:
GG Art. 12
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