Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
5 B 36/20
29.04.2020
Leitsatz
Schlagwörter: Prüfung, Wiederholungsmöglichkeit, Rücktritt
unerkannte Prüfungsunfähigkeit, Erfolgskontrolle
Rechtsvorschriften: GG Art. 12
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)