Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
3 BS 816/99
06.04.2000
Leitsatz:
Anordnung des Sofortvollzugs einer Untersagung des Gaststättenbetriebs ist bei formeller Illegalität grundsätzlich gerechtfertigt.
Rechtsvorschriften: GewO § 15 Abs. 2;
GastG § 31
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