Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 333/19
04.09.2020
Leitsatz
Schlagwörter: Entlassung aus dem Widerrufsbeamtenverhältnis
Wiederholungsprüfung
einstweiliger Rechtsschutz
Rechtsvorschriften: SächsAPOPol
SächsBG § 40
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