Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 333/19
04.09.2020
Leitsatz
Schlagwörter:
Entlassung aus dem Widerrufsbeamtenverhältnis
Wiederholungsprüfung
einstweiliger Rechtsschutz
Rechtsvorschriften:
SächsAPOPol
SächsBG § 40
Verweise / Links:
Volltext (hier klicken)