Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
5 B 599/99
20.12.2000
Leitsatz:
Die Erhebung der Abwasserabgabe im Freistaat Sachsen ab dem 1.1.1991 für zuvor abwassereinleitungsentgeltpflichtige Einleiter begegnet weder verfassungsrechtlichen noch einfachgesetzlichen Bedenken.
Rechtsvorschriften: AbwAG § 1;
SAbwaG § 16;
GG Art 3, Art 14
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