Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil 5 B 599/99
20.12.2000
Leitsatz:
Die Erhebung der Abwasserabgabe im Freistaat Sachsen ab dem 1.1.1991 für zuvor abwassereinleitungsentgeltpflichtige Einleiter begegnet weder verfassungsrechtlichen noch einfachgesetzlichen Bedenken.