Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
1 B 586/99
05.04.2000
Leitsatz:
Äußerungen eines Richters zu den Erfolgsaussichten in einem Rechtsstreit rechtfertigen ohne weitere, besondere Umstände nicht die Besorgnis seiner Befangenheit.
Rechtsvorschriften: VwGO § 54;
ZPO § 48, § 42 Abs 2
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