Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 347/20
02.12.2020
Leitsatz
Schlagwörter: Ausweisung eines zu einer 3-jährigen Freiheitsstrafe verurteilten Ausländers,
Nichterfüllung der Beschäftigungszeiten nach Art. 6 ARB 1/80,
keine Berücksichtigung Zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote
Rechtsvorschriften: AufenthG § 53 Abs. 1,
AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 1,
AufenthG § 60a Abs 2,
ARB 1/80 Art. 6
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