Leitsatz
Auch im Verwaltungsprozess gehört die Erteilung richterlicher Hinweise zu den "wesentlichen Vorgängen der Verhandlung", die in die Niederschrift aufzunehmen sind (wie VGH BW, Beschl. v. 25.05.2018 - A 11 S 1123/18 -, VBlBW 2018, 474 = NVwZ-RR 2019, 164). |
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