Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 8/21
02.02.2021
Leitsatz
Schlagwörter:
Corona-Pandemie,
Schließung von Ladengeschäften zum Vertrieb von E-Zigaretten und Zubehör
Rechtsvorschriften:
SächsCoronaSchVO § 4 Abs. 1,
VwGO § 47 Abs. 6
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