Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 93/21
16.03.2021
Leitsatz
Schlagwörter: Ein bis zu 12 Monate dauerndes Visumverfahren begründet bei Ehegatten kein rechtliches Abschiebehindernis,
Glaubhaftmachung der Hilfsbedürftigkeit der Ehefrau
Rechtsvorschriften: AufenthG § 60a Abs. 2,
AufenthG § 28 Abs. 1,
AufenthG § 25 Abs. 5,
VwGO § 123,
AsylG § 42
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