Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
1 B 58/99
01.08.2000
Leitsatz:
Die fehlerhafte Besetzung eines Verwaltungsgerichts mit einem Richter, gegen den ein Befangenheitsantrag zu Unrecht abgelehnt wurden ist, begründet einen Verfahrensmangel.
Rechtsvorschriften: VwGO § 54 Abs 1, § 124 Abs 2 Nr 5, § 146 Abs 2;
ZPO § 41, § 42 Abs 2, § 512
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