Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
6 B 431/20
26.02.2021
Leitsatz
Schlagwörter: Entziehung der Fahrerlaubnis,
Beibringungsanordnung nach Führen eines Fahrrads mit festgestellter AAK von 0,92 mg/l,
Untersagung zum Führen eines Fahrrads
Rechtsvorschriften: StVG § 3 Abs. 1,
FeV § 13 Nr. 2 c,
FeV § 11 Abs. 8,
FeV § 3 Abs. 1 Satz 1
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