Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
5 D 720/98
22.02.2001
Leitsatz:
Dienen technische Anlagen in unterschiedlichem Umfang derselben Aufgabe, so bilden sie nicht "eine Einrichtung" i.S.v. § 9 Abs. 2 Satz 1 SächsKAG. Im Fall der unterschiedlichen Vermittlung von grundstücksbezogenen Vorteilen sind die Beiträge nach unterschiedlichen Sätzen zu erheben.
Rechtsvorschriften: SächsKAG § 17, § 18, § 9 Abs 2
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