Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 325/21
31.08.2021
Leitsatz
Schlagwörter: Aufnahme in die Eingangsklasse einer Oberschule
zulässige Auswahlkriterien
Kriterium "Schüler mit Wohnort am Schulort"
Rechtsvorschriften: SOOSA § 6 Abs. 4
SächsKlassBVO
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