Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 542/20
21.09.2021
Leitsatz
Schlagwörter: Formunwirksamkeit beim Fehlen einer (einfachen) elektronischen Signatur bei Antragseinreichung durch einen Einzelanwalt mittels beA
Rechtsvorschriften: VwGO § 55 a Abs. 3;
VwGO § 81;
BRAO § 37
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