Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 806/19.A
27.09.2021
Leitsatz
Schlagwörter: Keine grundsätzliche Bedeutung einer an ein individuelles Krankheitsschicksal anknüpfenden Tatsachenfrage
Rechtsvorschriften: AufenthG § 60 Abs. 7;
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
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