Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
A 5 B 263/07
26.06.2008
Leitsatz:
Abgelehnte Asylbewerber aus Tibet haben bei einer zwangsweisen Rückführung in ihre Heimat allein wegen Verletzung der Grenzübertrittsbestimmungen keine politische Verfolgung zu befürchten.
Rechtsvorschriften: AufenthG § 60 Abs 1
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