Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil A 5 B 263/07
26.06.2008
Leitsatz:
Abgelehnte Asylbewerber aus Tibet haben bei einer zwangsweisen Rückführung in ihre Heimat allein wegen Verletzung der Grenzübertrittsbestimmungen keine politische Verfolgung zu befürchten.