Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
6 B 72/22
28.04.2022
Leitsatz
Schlagwörter: Widerruf von Waffenbesitzkarten bzw. eines kleinen Waffenscheins,
Zuverlässigkeit,
Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO,
Prüfungsmaßstab beim Wegfall der aufschiebenden Wirkung,
Folgenabwägung
Rechtsvorschriften: WaffG § 45,
WaffG § 5,
VwGO § 80 Abs. 5
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