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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil 5 A 348/08
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03.09.2008 |
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Leitsatz:
1. Bei der Festsetzung eines Straßenausbaubeitrags sind Abweichungen vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff zulässig, wenn das Buchgrundstück lediglich zusammen mit angrenzenden Grundstücken desselben Eigentümers sinnvoll genutzt werden kann und die Grundstücke eine wirtschaftliche Einheit bilden.
2. Bei der Heranziehung eines sog. anderen Hinterliegergrundstücks zu einem Straßenausbaubeitrag ist die vermittelte Inanspruchnahmemöglichkeit zu bewerten. |
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Rechtsvorschriften:
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InsO § 80, § 85;
ZPO § 240;
AO § 119, § 157;
SächsKAG § 26 |
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Verweise / Links:
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