Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
4 B 141/06
11.12.2008
Leitsatz:
1. Mit der im Rahmen der Verwaltungsreform vorgenommenen - auch organisatorischen - Neustrukturierung der behördlichen Zuständigkeiten im Freistaat Sachsen sollte ersichtlich ein umfassender Übergang der Sachbefugnis in allen von dem Gesetz zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung vom 29.1.2008 - SächsVwNG - angesprochenen Sachgebieten einher gehen.

2. Eine Gefährdungslage i. S. v. Art. 1 § 4 Abs. 3 URaG liegt schon dann vor, wenn aufgrund tatsächlicher Umstände ein Schadensverdacht begründet ist.
Rechtsvorschriften: VwGO § 124 Abs 2 Nr 1, § 124 Abs 2 Nr 2, § 124 Abs 2 Nr 3, § 173;
ZPO § 239 ff
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