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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss 4 B 141/06
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11.12.2008 |
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Leitsatz:
1. Mit der im Rahmen der Verwaltungsreform vorgenommenen - auch organisatorischen - Neustrukturierung der behördlichen Zuständigkeiten im Freistaat Sachsen sollte ersichtlich ein umfassender Übergang der Sachbefugnis in allen von dem Gesetz zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung vom 29.1.2008 - SächsVwNG - angesprochenen Sachgebieten einher gehen.
2. Eine Gefährdungslage i. S. v. Art. 1 § 4 Abs. 3 URaG liegt schon dann vor, wenn aufgrund tatsächlicher Umstände ein Schadensverdacht begründet ist. |
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