Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 273/22
25.01.2023
Leitsatz
Schlagwörter: Aufnahme in die Klassenstufe 5 des Gymnasiums;
Antragstellung nach Unterrichtsbeginn;
Rechtsschutzbedürfnis;
Auswahlentscheidung;
Funktionsfähigkeit der Schule
Rechtsvorschriften: SOGYA § 6;
VwGO § 123;
VwGO § 146 Abs. 4
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