Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 2 B 273/22
25.01.2023
Leitsatz
Schlagwörter:
Aufnahme in die Klassenstufe 5 des Gymnasiums;
Antragstellung nach Unterrichtsbeginn;
Rechtsschutzbedürfnis;
Auswahlentscheidung;
Funktionsfähigkeit der Schule