Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
4 A 155/08
15.01.2009
Leitsatz:
Zur Frage, ob die Ländernotarkasse verpflichtet ist, einem Notar die Reisekosten zu erstatten, die anlässlich einer Nachuntersuchung entstanden sind.
Rechtsvorschriften:
GVG § 17a Abs 5;
VwVfG § 35;
BNotO § 111 Abs 3;
Versorgungssatzung der Ländernotarkasse § 5 Abs 2
Versorgungssatzung der Ländernotarkasse
§ 5 Abs 3
Verweise / Links:
Volltext (hier klicken)