Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
2 B 378/08
26.01.2009
Leitsatz:
Die Rechtmäßigkeit der Abordnung eines Beamten mittels abstrakter Zuweisung von Dienstgeschäften bei einem anderen Dienstherrn erfordert, dass bei Erlass der Abordnungsverfügung von einer amtsangemessenen Beschäftigung des Beamten bei dem neuen Dienstherrn auszugehen ist.
Rechtsvorschriften: SächsPÜG § 1;
SächsBG § 36
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