Leitsatz:
Zur Frage der „Befähigungsvoraussetzungen“ im Sinne von § 4 der 2. BesÜV in der bis 24.11.1997 geltenden Fassung. hier: Für den gehobenen landwirtschaftlich-technischen Dienst stellt das Fachhochschulstudium der entsprechenden Fachrichtung eine Befähigungsvoraussetzung im Sinne von § 4 der 2. BesÜV dar. |
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