Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
1 S 621/92
01.03.1993
Leitsatz:
1. Eine ermessensfehlerfreie Baueinstellung setzt nicht voraus, dass die Baurechtsbehörde die Genehmigungsfähigkeit des - veränderten - Vorhabens prüft.

2. Auf etwa fehlendes Verschulden des Bauherren in bezug auf die Abweichung von den genehmigten Bauvorlagen kommt es nicht an.
Rechtsvorschriften: SächsBO § 76 Abs. 1
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)