Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
1 S 143/92
08.12.1993
Leitsatz:
1. Ein privatrechtlich organisierter Träger der Wasserversorgung erleidet durch einen Bebauungsplan, der eine in der weiteren Wasserschutzzone (Zone III) gelegene Fläche als Industriegebiet ausweist, einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 VwGO.

2. Weitergehende wasserrechtliche Schutzvorschriften entheben eine Gemeinde nicht der Notwendigkeit, dem Wasserschutz, sofern hierzu etwa aufgrund einer Wasserschutzverordnung Veranlassung besteht, im Rahmen der Bauleitplanung als einem Belang Rechnung zu tragen, der mit den übrigen durch die Planung berührten Belangen abzuwägen ist (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 26.03.1993, NVwZ RR 1993, 598).
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