Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
1 S 354/94
09.01.1995
Leitsatz:
Hat ein Nachbar einem Bauvorhaben zugestimmt, erstreckt sich diese Zustimmung jedenfalls dann auch auf geänderte Bauvorlagen, wenn das Vorhaben nicht wesentlich geändert wird und der Nachbar durch die Änderung weniger beeinträchtigt wird als durch die ursprüngliche Planung.
Rechtsvorschriften: SächsBO § 69
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