Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
3 S 390/94
02.06.1995
Leitsatz:
1. Die gerichtliche Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Anordnung des Sofortvollzugs einer Ausweisung suspendiert die Sperrwirkung der Ausweisung auch im Hinblick auf § 72 Abs. 2 AuslG.

2. Das sich aus § 3 Abs. 1 AuslG i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 DVAuslG sowie aus § 19 Abs. 1 AFG ergebende Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch Positivstaater entfällt nicht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, der maßgeblich der Umgehung dieses Erfordernisses dient.
Rechtsvorschriften: VwGO § 80 Abs. 5;
AuslG § 72 Abs. 2, § 46 Nr. 2, § 3 Abs. 1 und Abs. 3;
DVAuslG § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 12 Abs. 2 und 5, § 19 Abs. 1;
AFG § 19 Abs. 1;
AEVO § 9
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