Leitsatz:
Im isolierten Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes bleibt die Rechtmäßigkeit der sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung und Anordnung grundsätzlich außer Betracht. |
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