Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
1 S 654/95
08.02.1996
Leitsatz:
Wird in einer Baugenehmigung die Geländeoberfläche oberhalb der natürlichen Geländeoberfläche festgesetzt und erweist sich diese Festsetzung als rechtswidrig, so kann dies dazu führen, dass der Nachbar in seinen Rechten aus § 6 SächsBO verletzt ist.
Rechtsvorschriften: SächsBO § 2, § 6
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