Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
1 B 116/00
21.09.2000
Leitsatz: Im Anfechtungsprozess gegen eine selbständige Zwangsgeldandrohung ist die Sachlage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung maßgebend.
Rechtsvorschriften:
SächsVwVG § § 2 Abs. 2, 20, 22;
BImSchG § 20 Abs. 2
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