Leitsatz:
Wird ein Vorhaben aufgrund eines Bauanzeigenverfahrens i. S. v. § 62b SächsBO errichtet, kann der Nachbar im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO den Erlass einer Baueinstellungsverfügung in aller Regel bereits dann erreichen, wenn das Vorhaben gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt. |
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