Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
3S 713/96
30.05.1997
Leitsatz:
Eine Beurteilung über die Zumutbarkeit von Lärmbeeinträchtigungen i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG hat zunächst zur Voraussetzung, dass die Behörde nachprüfbare Feststellungen trifft über das Ausmaß und die Art und Weise dieser Beeinträchtigungen.
Rechtsvorschriften: VwGO § 80 Abs. 5;
VwVfG § 35;
GastG § 2, § 3 Abs. 1, § 5
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)